3. 3.1. Gegen diesen ihr am 19. Dezember 2023 zugestellten Entscheid erhob die Klägerin mit Eingabe vom 18. Januar 2023 (elektronisch eingereicht) beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung und beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids sowie den Ausstand von Oberrichter Richli, Oberrichterin Massari und Oberrichterin Schär. 3.2. Mit Berufungsantwort vom 28. Februar 2024 (Postaufgabe: 29. Februar 2024) nahmen die Beklagten Stellung. 3.3. Am 23. März 2024 liess sich die Klägerin erneut vernehmen. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: