2.3. Die Klägerin liess sich mit Schreiben vom 4. Dezember 2023 vernehmen. 2.4. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau erkannte am 12. Dezember 2023 wie folgt: " 1. Auf die Klage wird nicht eingetreten. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der reduzierten Entscheidgebühr von Fr. 100.00, werden der Klägerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."