Die Parteien werden aufgefordert, der Schlichtungsbehörde für die Überweisung des ihnen zustehenden Anteils an den hinterlegten Mietzinsen innert 10 Tagen die notwendigen Kontoangaben mitzuteilen, oder einen Einzahlungsschein zuzustellen. Ebenfalls innert 10 Tagen haben sie der Schlichtungsbehörde Einwände gegen die Höhe des Ihnen zustehenden Betrages (Kläger: Fr. 1'963.00 / Beklagte Fr. 8'237.00) bekannt zu geben. Allfällige Einwände wären zu begründen." 2. 2.1. Mit Eingabe vom 17. November 2023 stellte die Klägerin beim Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau folgende Rechtsbegehren: -3-