1.2. Die Klägerin erschien nicht zur Schlichtungsverhandlung vom 25. August 2023. Daher konnte zwischen den Parteien keine Einigung erzielt werden. Die Schlichtungsbehörde unterbreitete den Parteien am 25. August 2023 einen Urteilsvorschlag. 1.3. Die Klägerin lehnte den Urteilsvorschlag am 14. September 2023 ab. 1.4. Am 20. September 2023 erteilte die Schlichtungsbehörde der Klägerin die Klagebewilligung. Die Klägerin reichte in der Folge keine Klage ein. 1.5. Mit Verfügung vom 7. November 2023 hielt die Schlichtungsbehörde fest: " Die Parteien werden in Kenntnis gesetzt, dass der Urteilsvorschlag am 23. Oktober in Rechtskraft erwachsen und damit vollstreckbar ist.