Der Gesuchsteller benötige die Aufhebung des Notstands, in welchen er durch den Gerichtspräsidenten gestürzt worden sei. Des Weiteren benötige er eine hinreichende Frist, um das Ausstandsbegehren zu dokumentieren und zu begründen. 2.2. 2.2.1. Der Anspruch auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter umfasst nicht auch die Garantie eines jederzeit fehlerfrei arbeitenden Richters. Ver- fahrens- oder Einschätzungsfehler sind deshalb ebenso wenig Ausdruck einer Voreingenommenheit wie ein inhaltlich falscher Entscheid in der Sache oder Fehler in der Verhandlungsführung. Solche Fehler können nur -4-