Mit Verfügung vom 9. Oktober 2023 (act. 33 ff.) wurde der Kläger darauf hingewiesen, dass der von der Beklagten verlangte Betrag nicht beziffert sei und er sein Rechtsbegehren zu beziffern habe. Ihm wurde eine Frist von zehn Tagen seit Zustellung der Verfügung zur Verbesserung der Klage gewährt und er wurde darauf hingewiesen, dass im Unterlassungsfall auf die Klage nicht eingetreten werden könne. Mit derselben Verfügung wurde ihm ebenfalls die Klageantwort der Beklagten zugestellt. Entgegen seinem Vorbringen ist dem Kläger die Verfügung vom 9. Oktober 2023 am 16. Oktober 2023 am Schalter in Q._____ zugestellt worden (act. 37).