1. 1.1. Das Arbeitsgericht des Bezirksgerichts Bremgarten ist mit Entscheid vom 27. Dezember 2023 auf die Klage des Klägers vom 5. Juni 2023 mangels Bezifferung der Rechtsbegehren nicht eingetreten. 1.2. Mit als «Klage» betitelter Eingabe vom 16. Januar 2024 beantragt der Kläger beim Obergericht, die Beklagte habe ihm den Betrag von Fr. 98'584.00 nebst Zins zu 10 % seit dem 7. Februar 2023 zu bezahlen und macht sinngemäss geltend, die Vorinstanz sei in Bezug auf seine Forderung zu Unrecht nicht auf seine Klage vom 5. Juni 2023 eingetreten.