den Rückflug verpasse, bestehe die Gefahr, dass er seine wirtschaftliche Existenz in den Philippinen verliere. Die Anordnung des Bezirksgerichts Lenzburg wiege umso schwerer, als es das Gericht bisher unterlassen habe, dem Beklagten die Möglichkeit zur Klageantwort zu geben, und er deshalb zu den Behauptungen des Klägers noch keine Stellung habe nehmen können. Einer unter krasser Verletzung fundamentaler Prozessrechte (rechtliches Gehör) erlassenen Verfügung müsse die Rechtswirkung versagt werden.