Zudem würde die verfassungsrechtliche Bewegungsfreiheit des Beklagten durch die angefochtene Verfügung massiv eingegrenzt und seine persönliche Freiheit massiv beeinträchtigt. Je nachdem müsse er damit rechnen, dass er während Stunden festgehalten werde, bis die Kantonspolizei Zürich die Untersuchung durchgeführt habe. Zudem führe die Zwangsmassnahme bei einem medizinischen Notfall der Eltern des Beklagten zu massiven Verzögerungen bei der Einreise, sodass er im schlimmsten Fall zu spät bei seinen Eltern eintreffen könnte. Es wäre auch denkbar, dass der Beklagte vor dem Abflug zurück in die Philippinen angehalten würde und deshalb seine Reisepläne diesem Umstand anpassen müsste.