2.8. Mit Eingabe vom 1. März 2024 brachte der Beklagte insbesondere vor, er "willige für einen Vaterschaftstest mit Vorbehalt des benützten Namens 'A._____', welcher Gegenstand der laufenden Verfahren (NBI, Gericht in den Philippinen) ist", ein. Sobald er "voraussichtlich Juni/Juli 2024" in der Schweiz sei, werde er sich beim Gericht melden. 2.9. Die Parteien reichten mit Eingaben vom 6. Mai 2024 (Postaufgabe) (Kläger) und 7. Mai 2024 (Beklagter) erneut Stellungnahmen ein. Der Beklagte teilte mit seiner Eingabe u.a. mit, dass er im Juni 2024 in der Schweiz sei und beim Bezirksgericht Lenzburg vorbeikomme.