2. 2.1. Am 18. Juli 2022 fand im Verfahren SF.2021.28 eine Verhandlung statt. Im Anschluss daran reichte der Kläger eine Vaterschaftsklage ein und beantragte die Feststellung der Vaterschaft des Beklagten. Das Verfahren SF.2021.28 wurde mit Verfügung der Präsidentin des Familiengerichts des Bezirksgerichts Lenzburg (Gerichtspräsidentin) für die Dauer des vorliegenden Verfahrens betreffend Vaterschaftsklage gleichentags sistiert.