4.2. Mit Eingabe vom 28. Februar 2025 hielt die Beklagte sinngemäss an ihren Anträgen fest. 4.3. Am 29. April 2025 führte das Obergericht einen Augenschein durch. 4.4. Es folgten weitere Stellungnahmen vom 2. Juni 2025 (Kläger), vom 17. Juni 2025 (Beklagte) und vom 30. Juni 2025 (Beklagte). Das Obergericht zieht in Erwägung: