2.3. Mit Entscheid vom 23. September 2023 hiess das Obergericht die Berufung gut, hob den Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden vom 14. Dezember 2022 vollständig auf und wies die Klage ab. -4- 3. Die gegen diesen Entscheid von den Klägern erhobene Beschwerde vom 20. November 2023 hiess das Bundesgericht mit Urteil vom 8. November 2024 teilweise gut. Es hob den Entscheid des Obergerichts vom 23. September 2023 auf und wies die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der bundesgerichtlichen Erwägungen an das Obergericht zurück. 4. 4.1. Mit Stellungnahme vom 23. Januar 2025 hielten die Kläger an ihren Anträgen fest.