" 1. In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, die grüne Stahlblechwand auf bzw. an der Brüstung / Aufmauerung der Terrasse LIG Q._____/aaa der Kläger innert drei Monaten ab Rechtskraft des Urteils auf eigene Kosten zu entfernen und zu beseitigen, unter vollständiger Schadloshaltung der Kläger. -3- 2. Im Säumnisfall wird der Beklagten die Ausfällung einer Ordnungsbusse bis Fr. 5'000.00 angedroht.