1.4. Anlässlich des am 14. Dezember 2022 auf den Grundstücken der Parteien vorgenommenen Augenscheins wurde die Parteibefragung und die Befragung des Zeugen D._____, des Rechtsvorgängers der Kläger als Eigentümer des von diesen aktuell bewohnten Grundstücks, durchgeführt. Die Parteivertreter erstatteten alsdann ihre Schlussvorträge. 1.5. Gleichentags erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Baden: