Zudem ist darauf hinzuweisen, dass auch in "dringlichen Fällen" der Prozess gegen den Schuldner mit Wirkung gegenüber der Konkursmasse nicht einfach fortgesetzt und zu Ende geführt wird. Ein "dringlicher Fall" bedeutet lediglich, dass die Konkursmasse schneller zu einem Handeln aufgerufen wird, wobei sie sich zwischen einer Anerkennung der Forderung oder einer Weiterführung des Prozesses entscheiden soll (BGE 133 III 377 E. 6.1 f).