" 1. Das Verfahren wird bis 10 Tage nach der zweiten Gläubigerversammlung beziehungsweise bei Anordnung des summarischen Konkursverfahrens bis 20 Tage nach Auflegung des Kollokationsplanes sistiert. 2. Die auf den Dienstag, 26. November 2024, 14:00 Uhr angesetzte Schlichtungsverhandlung findet nicht statt." 3. Gegen diese ihr am 26. November 2024 zugestellte Verfügung erhob die Klägerin am 29. November 2024 (Postaufgabe) "Berufung". Das Obergericht zieht in Erwägung: