5. Die Gerichtskosten bestehend aus: Entscheidgebühr Fr. 3'000.00 Zeugenentschädigungen Fr. 320.00 Total Fr. 3'320.00 werden dem Beklagten auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Klägerin von Fr. 3'000.00 verrechnet, sodass der Beklagte Fr. 320.00 an die Gerichtskasse Muri zu zahlen hat. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Gerichtskosten von Fr. 3'000.00 direkt zu ersetzen."