2. Der Rechtsvorschlag des Beklagten in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 2. Juli 2021) wird im Umfang von Fr. 28'002.00 nebst Zins zu 5 % seit 26. Juni 2021 aufgehoben. 3. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Kosten des Schlichtungsverfahrens in der Höhe von Fr. 300.00 zu bezahlen. 4. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für deren anwaltliche Vertretung eine Parteientschädigung von Fr. 8'580.85 (inkl. 7,7 % MwSt. von Fr. 613.50) zu bezahlen.