2.5. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 18. August 2023 vor dem Bezirksgericht Muri, Präsidium des Zivilgerichts, wurden die Zeugen D._____, E._____, F._____ und G._____ sowie die Parteien befragt. Zudem konnten die Parteien ihre Schlussvorträge halten. 2.6. Mit Entscheid vom 18. August 2023 erkannte das Bezirksgericht Muri, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. In Gutheissung der Klage wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 28'002.00 (inkl. 7,7 % MwSt. von Fr. 2'002.00) nebst Zins zu 5 % seit 26. Juni 2021 zu bezahlen.