2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 2. Juli 2021) sei aufzuheben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST, (einschliesslich der Kosten des Friedensrichterverfahrens) zu Lasten des Beklagten." 2.2. Mit Klageantwort vom 29. Juni 2022 beantragte der Beklagte sinngemäss die Abweisung der Klage. 2.3. Mit Replik vom 17. Oktober 2022 hielt die Klägerin an ihren Rechtsbegehren fest. 2.4. Mit Duplik vom 6. November 2022 stellte der Beklagte folgende Rechtsbegehren: