Gegenstand Forderung aus Mäklervertrag -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien schlossen am 21. April 2021 einen Mäklervertrag betreffend die im Eigentum des Beklagten stehende 3.5-Zimmer-Dachwohnung […] (Klagebeilage 4). Über die Bezahlung des Mäklerlohns sind sich die Parteien uneinig. 2. 2.1. Mit Klage vom 1. Juni 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Muri, Präsidium des Zivilgerichts, folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin CHF 28'002.00 zuzüglich Zins zu 5 % seit 26. Juni 2021 zu bezahlen.