Das Obergericht beschliesst: 1. Auf die Berufung des Klägers wird nicht eingetreten. 2. Das Gesuch der Beklagten 1 und 2 um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird gutgeheissen, soweit es nicht gegenstandslos geworden ist, und es wird ihnen Rechtsanwältin Dayana Berényi Kamm als unentgeltliche Rechtsbeiständin beigegeben. 3. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 1'000.00 wird dem Kläger auferlegt und mit dem von ihm geleisteten Gerichtskostenvorschuss verrechnet. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem Kläger nach Eintritt der Rechtskraft die Differenz von Fr. 2'500.00 zurückzuerstatten.