3. 3.1. Der Vater zahlt die Krankenkassenprämien der Kinder (KVG und VVG) sowie die in den Selbstbehalt fallenden Gesundheitskosten der Kinder. 3.2. Die Mutter bezahlt die Fremdbetreuungskosten der Kinder. 3.3. Die darüber hinaus anfallenden Alltagskosten für die Kinder (Kleider, Essen, Hobbies etc.) zahlen die Eltern je hälftig, jeder was bei ihm anfällt. 3.4. Ausserordentliche Kosten (z.B. kieferorthopädische Massnahmen, Sprachaufenthalt usw.) werden von den Eltern je hälftig übernommen, sofern die Kosten vorab abgesprochen wurden und soweit sie nicht durch Dritte, insbesondere Versicherungen, gedeckt sind.