2. Die vorstehenden Unterhaltsbeiträge basieren auf 107.7 Punkten des Landesindexes des BIGA für Konsumentenpreise (Stand Juni 2024, Basis Dezember 2020 = 100 Punkte). Sie werden jährlich auf den 1. Januar, erstmals auf den Januar 2025, gemäss dem Indexstand per November des Vorjahres nach folgender Formel der Teuerung angepasst: ursprüngliche Unterhaltsbeiträge x neuer Indexstand vom November des Vorjahres 106.4 Die Anpassung der Unterhaltsbeiträge findet nur statt, soweit der Verpflichtete nicht mit Urkunden nachweist, dass das Einkommen nicht entsprechend der Teuerung gestiegen ist.