Phase 2: ab Übertritt von C._____ in die Oberstufe bis zur Volljährigkeit/Abschluss Erstausbildung Kinderrente: Fr. 354.50 1.3. Von den rückwirkend geschuldeten Zahlungen ist der Vater berechtigt, den in dieser Zeit an die Mutter geleisteten Betrag von Fr. 1'466.45 abzuziehen. -3-