2. Am 12. Dezember 2023 reichten die Beklagten 1 und 2 eine Unterhaltsklage gegen den Kläger ein (Parteirollenzuteilung zufolge Verfahrensvereinigung und nachfolgender Verfahrenstrennung unter Beibehaltung der zuvor verteilten Parteirollen), in Folge derer der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen mit Urteil vom 12. Juli 2024 erkannte: 1. 1.1 . Der Vater wird verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt von B._____ monatlich vorschüssig folgende Beträge zu bezahlen: Phase 1: 1. Oktober 2023 bis zum Übertritt von C._____ in die Oberstufe