4.2.2. Unwirksam ist der Gewährleistungsausschluss bei Grundstückkaufverträgen, wenn er nicht öffentlich beurkundet wird (Art. 216 Abs. 1 OR; HEINRICH HONSELL, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 7. Aufl. 2020, N 1 zu Art. 199 OR).