Aus dem Schreiben ergibt sich, dass der Sickersteinplatz zurückgebaut werden muss und folglich nicht den erforderlichen (gesetzlichen) Anforderungen entspricht, zumal der Kläger im Schreiben auf einen "Brief an mich von Gemeinde R._____" Bezug nimmt und zudem auf die Abstandsregelungen hinweist ("6 Meter Uferstreifen/Gewässerabstand zum […]bach und rückbau 0.5m grenzabstand zur Parzelle ccc"). Ebenfalls stellte der Kläger der Beklagten in Aussicht, einen Anwalt mit der Angelegenheit zu betrauen, sollte seinen Forderungen nicht fristgerecht nachgekommen werden. Nachdem der Beklagten die Problematik um den Sickersteinplatz spätestens aufgrund der E-Mail von H._