4.1.4. Dem Schreiben des Klägers vom 7. Oktober 2023 an die Beklagte ist zunächst zu entnehmen, dass es den "Rückbau Sickersteine" betrifft. Der Kläger unterbreitete der Beklagten im Schreiben vom 7. Oktober 2023 einen "Vorschlag", wonach ein "Rückbau" mit Absprache der Gemeinde und anschliessender "Begrünung" innert 3 Wochen zu erfolgen habe. Aus dem Schreiben ergibt sich, dass der Sickersteinplatz zurückgebaut werden muss und folglich nicht den erforderlichen (gesetzlichen) Anforderungen entspricht, zumal der Kläger im Schreiben auf einen "Brief an mich von Gemeinde R.____