__ betrafen denn auch einzig ihn selber. Im vierten Abschnitt der E-Mail wird ausgeführt, dass er sich "bereits darauf einstellen" kann, dass der Sickersteinplatz auf seine Kosten entfernt werden müsse. Aufgrund der Formulierung war zu diesem Zeitpunkt zwar davon auszugehen, dass der Sickersteinplatz entfernt werden muss, dies stand jedoch noch nicht mit Sicherheit fest, zumal der Erlass der entsprechenden Rückbauverfügung und damit der endgültige Entscheid nicht der Bauverwaltung der Gemeinde R._____ (als Absender dieser E- Mail), sondern dem Kanton Aargau (Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau) oblag.