Er habe im Gartenbau zwar gewisse Erfahrung, verfüge jedoch über keine vertieften Kenntnisse im Baubereich. Er handle nach bestem Wissen und Gewissen und habe etwa eine Baubewilligung eingeholt, als er auf dem vorliegenden Grundstück und dem nachbarschaftlichen Grundstück eine Kanalisation neu errichtet habe. Dass für den Sickersteinplatz auch eine solche erforderlich gewesen sei, habe er nicht gewusst.