Gemäss dem eingereichten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 25. April 2024 sowie dem WhatsApp-Chatverlauf habe G._____ am 9. Oktober 2023 ablehnend auf die Mängelrüge bzw. das Schreiben des Klägers vom 7. Oktober 2023 reagiert. Die Mängelrüge sei rechtzeitig erhoben worden und der Kläger sei seiner Rügeobliegenheit nachgekommen.