Das dem Verfahren zugrundeliegende Schuldverhältnis basiere auf dem Kaufvertrag zwischen dem Kläger als Käufer und der Beklagten als Verkäuferin des Grundstücks Nr. bbb in R._____ (fortan: Grundstück). Es handle sich um kaufrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf des Grundstücks, wobei die Beklagte als Verkäuferin passivlegitimiert sei. Der Sickersteinplatz sei im Januar 2020 gebaut worden, wobei der Kaufvertrag des Grundstücks erst am 20. April 2020 zustande gekommen und der Käufer zum Zeitpunkt des Baus des Sickersteinplatzes noch nicht Eigentümer des Grundstücks gewesen sei.