4. 4.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: -3- a) der Entscheidgebühr (inkl. Fr. 1'340.00 Begründungskosten) b) den Kosten der Klagebewilligung von Fr. 300.00 Total Fr. 1'640.00 4.2. Die Gerichtskosten werden der Beklagten auferlegt. Sie werden im Umfang von Fr. 1'340.00 mit dem Vorschuss des Klägers von Fr. 1'340.00 verrechnet, sodass die Beklagte dem Kläger Fr. 1'340.00 direkt zu ersetzen hat.