2. 2.1. Der Kläger reichte mit Eingabe vom 18. März 2024 beim Bezirksgericht Bremgarten gegen die Beklagte eine unbegründete Klage ein und beantragte, die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger den Betrag von Fr. 4'000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 4. Oktober 2023 zu bezahlen. Zudem sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ zu beseitigen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten vom 29. Mai 2024 begründete der Kläger seine Klage und erstattete mündlich die Replik.