2.4. Um den Anspruch auf finanzielle Abgeltung der Klägerin zu beziffern, ist vorab der Stundenlohn für Bereitschaftsdienst gemäss Arbeitsvertrag zu ermitteln. Der vereinbarte Jahreslohn für gewöhnliche Arbeitsstunden beträgt Fr. 95'277.00 für ein Vollpensum von 2'184 Stunden pro Jahr (Klagebeilage 2), was einen Stundenlohn von Fr. 43.65 für gewöhnliche Arbeitszeit ergibt. Dieser Jahreslohn wurde per Januar 2023 auf Fr. 97'183.00 erhöht (Klagebeilage 8), weshalb für das Jahr 2023 mit einem Stundenlohn von Fr. 44.50 für gewöhnliche Arbeitszeit zu rechnen ist.