gerin pro Einsatz/Woche 15.25 Stunden, davon 7.25 Stunden reguläre Arbeitszeit und 8 Stunden Bereitschaftsdienst. Gemäss Arbeitsvertrag war der Monatslohn somit für die 7.25 gewöhnlichen Arbeitsstunden sowie 3.675 zusätzlich entlöhnte Stunden vorgesehen [10.925 Arbeitsstunden gemäss Arbeitsvertrag - 7.25 gewöhnliche Arbeitsstunden = 3.675 zusätzlich vergütete Stunden]. Abzüglich einer aufgerundeten Stunde für die monatliche Teamsitzung (ca. drei Stunden pro Monat, vgl. Berufung Rz. 6, 19), verbleiben somit 2.675 Stunden, die als Entschädigung für den geleisteten Bereitschaftsdienst ausgerichtet wurden.