Der Arbeitsvertrag sieht eine jährliche Arbeitszeit von 437 Stunden vor, verteilt auf 40 Wochen (Beilage 2 zur Klage vom 21. Dezember 2023 S. 1), was einer ebenfalls vertraglich festgehaltenen, wöchentlichen Arbeitszeit von 10.925 Stunden entspricht. Tatsächlich betrug die Arbeitszeit der Klä- -8-