Wird der Pikettdienst hingegen ausserhalb des Betriebs geleistet, ist die zur Verfügung gestellte Zeit nur soweit an die Arbeitszeit anzurechnen, als der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit herangezogen wird, wobei die Wegzeit zu und von der Arbeit ebenfalls an die Arbeitszeit anzurechnen ist (Abs. 2). Dieser Unterscheidung zwischen Pikettdienst inner- und ausserhalb des Betriebs liegt die Überlegung zugrunde, dass der Arbeitnehmer ausserhalb des Betriebs mehr Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten hat (Urteil des Bundesgerichts 4A_11/2016 vom 7. Juni 2016 E. 4.1).