6.4. Wie die Vorinstanz korrekt ausführt, hatte der Kläger bei Vertragsunterzeichnung Kenntnis über die Lage und Situation des Mietobjekts. Ziffer 6.3 des Mietvertrags (Klagebeilage 1) beinhaltet eine ausführliche Auflistung, welche Nebenkosten im Nettomietzins nicht inbegriffen und zusätzlich zum Mietzins zu bezahlen sind (inkl. Heiz- und Warmwasserkosten; Hauswartung inkl. Verbrauchsmaterial und Weiterbildungskosten; Reinigung aller öffentlichen Flächen; Pflege von Garten, Umgebung und Pflanzentrögen; Serviceabonnemente für Flachdachkontrolle, Lift, Maschinen, Geräte und Anlagen etc.). Dieser Bestimmung hat der Kläger mit Vertragsunterzeichnung zugestimmt.