a) der Entscheidgebühr von Fr. 3'250.00 b) den Kosten für das Schlichtungsverfahren Fr. 300.00 Total Fr. 3'550.00 2.2. Die Entscheidgebühr von 3'250.00 wird dem Kläger auferlegt und mit seinem Vorschuss von Fr. 2'200.00 verrechnet. Er hat dem Gericht Fr. 1'050.00 nachzuzahlen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, der Beklagten eine richterlich festgesetzte Parteientschädigung von Fr. 7'385.00 (MWST und Auslagen inkl.) zu bezahlen."