2.5. Am 15. März 2024 fand vor dem Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts, eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Zeugen F._____ und G._____ sowie die Parteien wie auch ein Parteivertreter der E._____ AG (Klägerin im Parallelverfahren VZ.2022.13 gegen dieselbe Beklagte) befragt wurden und die Parteien zum Beweisergebnis Stellung nehmen konnten. 2.6. Mit Entscheid vom 15. März 2024 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden folgendes: " 1. Die Klage ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. 2.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: