Bezüglich der Kontrolle der Sprinkler und Feuerlöscher sowie der technischen Anlagen hat die Zeugin E._____ anlässlich der Hauptverhandlung glaubhaft ausgesagt, im Servicevertrag (zur Heizung) sei geregelt, dass der Techniker einmal pro Jahr die Anlage genau überprüfe (act. 294). Beim Hauswart handle es sich um Sichtkontrollen. Er sei nicht nur für die Reinigung zuständig, sondern auch für die Überprüfung der Technik. Es sei üblich, dass ein Hauswart technische Rundgänge mache. Es könnten trotzdem Fehler vorliegen, denen er so proaktiv entgegenwirken könne, falls er etwas feststellen würde.