6.2. Die Klägerin bringt vor (Berufung Ziff. 5 Rz. 43 ff.), es könne nicht sein, dass sie an der Peripherie […] den Unterhalt eines riesigen Parkplatzes für die Ankermieter mitfinanzieren müsse, wovon ihre Kunden nichts hätten, zumal sie über eigene Parkplätze verfüge. Auch bei der Reinigung der Umgebung, insbesondere des grossen Parkplatzes, sei der Verteilschlüssel relevant. Im Verhältnis zu allen Strassen, Plätzen etc. auf dem Grundstück mache der Parkplatz einen Anteil von 28.5 % aus.