5.4. Wie die Vorinstanz korrekt ausführt, hatte die Klägerin bei Vertragsunterzeichnung Kenntnis über die Lage und Situation des Mietobjekts. Ziffer 5 des Mietvertrags (Klagebeilage 1) beinhaltet eine ausführliche Auflistung, welche Nebenkosten im Nettomietzins nicht inbegriffen und zusätzlich zum Mietzins zu bezahlen sind (inkl. Heiz- und Warmwasserkosten; Hauswartung inkl. Verbrauchsmaterial und Weiterbildungskosten; Reinigung aller öffentlichen Flächen; Pflege von Garten, Umgebung und Pflanzentrögen; Serviceabonnemente für Flachdachkontrolle, Lift, Maschinen, Geräte und Anlagen etc.). Ziffer 14 desselben Mietvertrages enthält zudem eine Definition der Gemeinschaftsanlagen.