3. 3.1. Die Klägerin erhob am 28. Oktober 2024 gegen diesen ihr am 26. September 2024 in begründeter Fassung zugestellten Entscheid fristgerecht Berufung und stellte folgende Anträge: " 1. Das Urteil des Bezirksgerichts Baden, Präsidium Zivilgericht, Baden vom 15.03.2024, sei vollumfänglich aufzuheben und die Klage gutzuheissen. 2. Eventualiter sei das Urteil des Bezirksgerichts Baden, Präsidium Zivilgericht, Baden vom 15.03.2024, vollumfänglich aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.