2.4. Mit Duplik vom 17. November 2022 hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest. -3- 2.5. Am 15. März 2024 fand vor dem Bezirksgericht Baden, Präsidium des Zivilgerichts, eine Verhandlung statt, anlässlich derer die Zeugen E._____ und F._____ sowie die Parteien wie auch G._____ (Kläger im Parallelverfahren VZ.2022.112 gegen dieselbe Beklagte) befragt wurden und die Parteien zum Beweisergebnis Stellung nehmen konnten. 2.6. Mit Entscheid vom 15. März 2024 erkannte die Präsidentin des Bezirksgericht Baden folgendes: " 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. 2.1. Die Gerichtskosten bestehen aus: