2.2. Mit Klageantwort vom 8. Juni 2022 beantragte die Beklagte das Nichteintreten auf, eventualiter die Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Klägerin. 2.3. Mit Replik vom 29. September 2022 stellte die Klägerin folgenden Antrag: " Festhalten an der Klage. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin mindestens einen Betrag von CHF 14'678.45 zu bezahlen, definitives Beweisergebnis ausdrücklich vorbehalten. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten der Beklagten."