Stand des Gleitzeitkontos Lohn ohne Arbeit erhalten, während diejenigen mit positivem Gleitzeitkonto Lohn gegen (im Ergebnis im Voraus erbrachte) Arbeit erhalten (dazu, dass das Gleichbehandlungsgebot vor allem auch beim Erlassen von Weisungen zu beachten ist, STREIFF/VON KAENEL/RU- DOLPH, a.a.O., N. 12 zu Art. 328 OR). Entgegen der von der Vorinstanz vertretenen Auffassung vermag somit Art. 33 Abs. 3 (letzter Satz) des Reglements der Beklagten (sowohl in der vom Kläger als auch von der Beklagten verurkundeten Fassung), wonach sie jederzeit den Bezug der Gleitzeit anordnen kann, keine vertragliche Grundlage abzugeben, um die umfassendere Weisung der Beklagten teilweise zu schützen.